Was ist die Kurtaxe?
Kurtaxe – in Bayern häufig auch Tourismusbeitrag oder Kurbeitrag genannt – ist eine kommunale Abgabe, die Übernachtungsgäste in anerkannten Kur- und Erholungsorten zahlen. Sie soll die Kosten für touristische Infrastruktur mitfinanzieren: Wanderwege, Kurparks, Veranstaltungen, Tourist-Informationen und ähnliches.
Die Kurtaxe ist keine bundesweit einheitliche Steuer. Jede Gemeinde regelt in einer eigenen Kurabgaben- oder Tourismusbeitragssatzung, ob und in welcher Höhe sie erhoben wird. Das bedeutet: In Garmisch-Partenkirchen gelten andere Sätze als in Starnberg oder Berchtesgaden.
Wer ist zur Erhebung verpflichtet?
Du als Vermieter bist der Schuldner gegenüber der Gemeinde. Das ist der wichtigste Punkt: Auch wenn die Kurtaxe wirtschaftlich von deinen Gästen getragen wird, bist rechtlich du derjenige, der sie einziehen und abführen muss. Wenn du vergisst, sie zu erheben oder abzurechnen, haftest du persönlich.
Das gilt unabhängig davon, ob du über Airbnb, Booking.com oder deine eigene Website buchst. Die Plattformen übernehmen in manchen Regionen inzwischen die Abführung – aber das ist nicht überall so geregelt. Erkundige dich bei deiner Gemeinde, ob die Plattform die Kurtaxe bereits abführt oder ob du das selbst tun musst.
Wie wird die Kurtaxe berechnet?
In der Regel gilt: Betrag pro Person pro Nacht, multipliziert mit der Anzahl der Gäste und der Aufenthaltsdauer. Kinder bis zu einem bestimmten Alter (oft 6 oder 14 Jahre) sind häufig befreit. Beruflich Reisende können in vielen Gemeinden ebenfalls Befreiung beantragen.
Beispielrechnung: 2 Erwachsene, 4 Nächte, Kurtaxe 2,50 € pro Person/Nacht = 20 € Kurtaxe insgesamt. Den Betrag stellst du deinen Gästen separat in Rechnung oder nennst ihn klar als Teil des Gesamtpreises.
Bayerische Beispiele für Kurtaxesätze
- Garmisch-Partenkirchen: Bis zu 3,50 € pro Person/Nacht in der Hauptsaison
- Berchtesgaden: 2,70 € pro Person/Nacht (Stand: 2024)
- Starnberg: Kurtaxe-Pflicht je nach Ortsteil – informiere dich bei der Stadtverwaltung
- Chiemgau / Chiemsee-Region: Pauschalbetrag je nach Gemeinde
Wie und wo melden?
Der Ablauf ist in den meisten bayerischen Gemeinden ähnlich:
- Gästemeldung: Du trägst jeden Gast in ein Gästebuch oder ein digitales Meldesystem ein (Name, Anschrift, Aufenthaltsdauer)
- Monatliche oder quartalsweise Abrechnung: Du summierst die Nächtigungen und berechnest die fällige Kurtaxe
- Einzahlung bei der Gemeindekasse: Entweder per Überweisung oder über ein Online-Portal, sofern vorhanden
- Belege aufbewahren: Gästebuch und Quittungen für mindestens vier Jahre
In einigen Gemeinden gibt es inzwischen digitale Meldeplattformen. Erkundige dich beim Tourismusbüro oder dem Ordnungsamt deiner Gemeinde – dort erhältst du das genaue Formular und den aktuellen Satzungstext.
Achtung bei Airbnb und Booking.com: Einige Plattformen führen Tourismusabgaben in ausgewählten Städten automatisch ab. Prüfe in deinem Vermieter-Dashboard, ob deine Gemeinde dazugehört – sonst zahlst du unter Umständen doppelt oder gar nicht.
Was passiert bei Nichterhebung?
Wer die Kurtaxe nicht erhebt oder nicht abführt, riskiert Nachforderungen der Gemeinde für die vergangenen Jahre sowie Bußgelder. Die Gemeinde kann die Kurtaxe schätzen, wenn keine Gästemeldebücher vorliegen. In einigen Fällen wurden Vermieter mit Beträgen von mehreren tausend Euro nachbelastet.
Der einfachste Schutz: Führe ein ordentliches Gästebuch, stelle die Kurtaxe transparent in Rechnung und überweise sie pünktlich an die Gemeinde. Das dauert pro Monat keine 30 Minuten.
Kurtaxe auf deiner Website ausweisen
Wenn du über eine eigene Buchungswebsite buchst, solltest du die Kurtaxe klar ausweisen – entweder im Buchungsprozess oder in deinen AGBs. Transparenz schafft Vertrauen bei deinen Gästen und verhindert unangenehme Überraschungen beim Check-in. Wie du eine eigene Buchungswebsite aufbaust, erklärt unser Team auf der Ferienwohnung-Upscale-Seite.
Weitere rechtliche Pflichten rund um deine Ferienwohnung findest du in unserem Artikel Brauche ich ein Gewerbe?