Was die DSGVO wirklich fordert
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit Mai 2018 für alle Websites, die Daten von Personen in der EU verarbeiten – und das trifft praktisch jede Website, die online erreichbar ist. Schon das Aufzeichnen einer IP-Adresse im Server-Log gilt als Datenverarbeitung. Das klingt beunruhigend, bedeutet aber vor allem: Du brauchst klare Grundlagen, keine Raketenwissenschaft.
Die drei wesentlichen Anforderungen sind das Impressum, die Datenschutzerklärung und – in bestimmten Fällen – ein Cookie-Banner. Wer diese drei Bereiche ordentlich umsetzt, ist für den Alltag gut aufgestellt.
Impressumspflicht: Wer braucht ein Impressum?
Grundsätzlich gilt: Jede Website, die geschäftsmäßig oder kommerziell betrieben wird, benötigt ein Impressum. Das betrifft Unternehmen, Freelancer, Handwerker, Therapeuten, Restaurants – und auch Blogs, wenn sie Werbung schalten oder Produkte verkaufen. Rein private Websites ohne Monetarisierung sind oft ausgenommen, aber im Zweifel gilt: lieber eins erstellen.
Was muss ins Impressum?
- Vollständiger Name (bei Unternehmen: Firmenname und Rechtsform)
- Postanschrift (keine Postfach-Adresse)
- E-Mail-Adresse (Pflicht seit dem Digitale-Dienste-Gesetz)
- Telefonnummer (empfohlen, manchmal gesetzlich gefordert)
- Bei GmbH, AG, UG: Handelsregisternummer und Registergericht
- Bei Freien Berufen: Berufsbezeichnung und zuständige Kammer
- Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden und steuerlich relevant)
Das Impressum muss von jeder Seite deiner Website aus in maximal zwei Klicks erreichbar sein. Ein Link im Footer reicht vollkommen aus.
Achtung: Ohne Impressum drohen Abmahnungen von bis zu 1.500 € – und in Einzelfällen noch deutlich mehr. Abmahnvereine sind aktiv, und eine fehlende oder unvollständige Angabe fällt schnell auf.
Datenschutzerklärung: Pflicht für jede Website
Die Datenschutzerklärung ist keine Kür, sondern Pflicht – und zwar für jede Website, unabhängig von der Größe. Darin erklärst du transparent, welche Daten du sammelst, warum, auf welcher Rechtsbasis und wie lange du sie speicherst.
Was muss in die Datenschutzerklärung?
- Name und Kontakt des Verantwortlichen
- Welche Daten erhoben werden (z. B. IP-Adressen, Formular-Eingaben)
- Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage
- Ob Drittanbieter Daten erhalten (Google Analytics, Fonts, Maps etc.)
- Wie lange Daten gespeichert werden
- Rechte der Nutzer (Auskunft, Löschung, Widerspruch)
- Kontakt zum Datenschutzbeauftragten (falls vorhanden)
Wichtig: Wenn du Google Fonts von Googles Servern lädst, überträgst du IP-Adressen nach Amerika – das muss in der Datenschutzerklärung stehen. Alternativ kannst du Schriften lokal auf deinem Server einbinden und das Problem elegant umgehen.
Cookie-Banner: Wann ist er wirklich nötig?
Cookie-Banner sind nicht immer erforderlich. Technisch notwendige Cookies – also solche, die die Website erst funktionsfähig machen, wie Session-Cookies oder Warenkorb-Speicher – brauchen keine Zustimmung. Ein Cookie-Banner ist erst dann notwendig, wenn du nicht-notwendige Cookies setzt: also Tracking-Tools wie Google Analytics, Meta Pixel oder ähnliche Dienste.
Viele kleine Unternehmenswebsites kommen ohne solche Tools aus und brauchen daher gar keinen Banner. Eine schnelle, datenschutzfreundliche Website ohne Drittanbieter-Tracking ist oft die bessere Wahl – sowohl für die Nutzer als auch für deine Rechtssicherheit.
Was ein gültiger Cookie-Banner leisten muss
- Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen
- Keine vorausgewählten Häkchen für optionale Kategorien
- Klare Beschreibung, welche Cookies wozu verwendet werden
- Möglichkeit, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen
Was bei Verstößen passiert
Die DSGVO sieht empfindliche Strafen vor: bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, was höher ist. Für kleine Unternehmen sind die realistischeren Risiken aber Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände sowie Beschwerden bei Datenschutzbehörden.
Eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (in Bayern: das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht) kann zu Bußgeldern führen, aber auch zu Anordnungen, bestimmte Verarbeitungen sofort zu stoppen. Das bedeutet im schlimmsten Fall: Die Website muss offline bis die Situation bereinigt ist.
Unser Tipp: Wer seine Website von lexmail.club erstellen lässt, bekommt Impressum-Vorlage, Datenschutzstruktur und technisch saubere Einbindung von Drittdiensten direkt mitgeliefert. Kein separater Rechteanwalt notwendig für die Grundlagen – nur für spezifische Branchenfragen.
Checkliste: DSGVO-Basics für deine Website
- Impressum vorhanden und in zwei Klicks erreichbar
- Datenschutzerklärung aktuell und vollständig
- Google Fonts und andere externe Ressourcen lokal eingebunden oder in DSE erwähnt
- Kontaktformular mit Hinweis auf Datenverarbeitung
- SSL-Zertifikat aktiv (HTTPS) – mehr dazu im Artikel SSL-Zertifikat: Warum jede Website HTTPS braucht
- Cookie-Banner nur wenn tatsächlich nicht-notwendige Cookies eingesetzt werden
- Informationen über Impressumspflichten findest du auch im Artikel Impressum Website: Was wirklich Pflicht ist
Fazit: Pflicht ist weniger als du denkst
Die meisten kleinen Websites brauchen kein juristisches Großprojekt. Impressum, Datenschutzerklärung und – falls Tracking eingesetzt wird – ein ordentlicher Cookie-Banner decken den Großteil der Anforderungen ab. Wer von Anfang an sauber baut und auf unnötiges Drittanbieter-Tracking verzichtet, spart sich viel Aufwand und bleibt dauerhaft auf der sicheren Seite.
Bei lexmail.club legen wir von Anfang an Wert auf datenschutzfreundliche Technik – weil es das Richtige ist und weil es das Leben aller Beteiligten einfacher macht.